Anouk, die gute Fee
nouk Eschler
"Ich bin ordnungsliebend, positiv eingestellt, ideenreich und deshalb die richtige Person
für Ihr Anliegen."
Da wir immer mehr Stress und weniger Zeit haben, bin ich für Sie da, um Sie in jedem Bereich zu unterstützen! Sei es Ihren Keller aufzuräumen, das Büro neu zu strukturieren, oder in Ihrem Kleiderschrank Ordnung rein zu bringen. Sie suchen etwas Bestimmtes, wissen aber nicht wie oder wo? Anouk die gute Fee kann weiterhelfen! Gerne unterstütze ich Sie auch bei Ihrem privaten Event. Ob Location-Suche, Catering, DJ, Fotograf oder leckere Cocktails - ich bin die richtige Ansprechspartnerin!
Ich freue mich schon sehr auf Ihre Kontaktaufnahme und unsere zukünftige Zusammenarbeit!
Dienstleistungen
-Keller/Garage entrümpeln
-Büro/Lager konzipieren
-Kleiderschrank aussortieren/ordnen
-Kinderzimmer aufräumen/strukturieren
-Küche organisieren
-Catering für Ihr Fest/Privatkoch
-Coiffeur/Kosmetikerin, die zu Ihnen nach Hause kommt
-Vermittlung von Freelancern für diverse Bereiche
-Verkauf/Vermittlung von nicht mehr benötigten Gegenständen
-Personalisierte Geschenke realisieren
-Oldtimer für Ihren Anlass
-Model für Ihre Kampagne
-Chauffeur/Kurier
-Location für Ihren Anlass
-Recherche von Wunschobjekten
Sie haben noch viele tolle Sachen zu Hause, welche Sie nicht mehr benötigen?
Egal ob Kleider, Möbel, Fahrzeuge, Accessoires etc., ich helfe Ihnen, einen guten Preis dafür zu ergattern und wieder Platz zu schaffen.
Dienstleistungen für Ihren Hund:
-Fütterung
-Spielen
-Ausführen
-Streicheleinheiten
-Fellpflege
-Medikamentenverabreichung
-Fütterung
-Spielen
-Katzenklo leeren/reinigen
-Streicheleinheiten
-Fellpflege
-Medikamentenverabreichung
Dienstleistungen für alle anderen Tiere:
-Ausmisten/Reinigen der „Tierunterkunft"
-Füttern
-Streicheln
-Medikamentenverabreichung
-Pflanzen giessen innen und aussen
-Rasen mähen/ Gartenpflege
-Lüften
-Briefkasten leeren
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-Tritt nach Vertragsschluss auf Grundlage des Ausbruchs des Coronavirus eine behördliche Anordnung in Kraft, die die Leistungserbringung unter einem bestimmten Vertrag unmöglich macht, ist die Anwendung von Art. 119 OR zu prüfen.
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-Liegt der Unmöglichkeit der Leistungserbringung keine behördliche Anordnung zu Grunde, ist die Leistungserbringung aber aus den durch das Coronavirus verursachten Umständen nicht mehr möglich, kann ebenfalls ein Anwendungsfall von Art. 119 OR vorliegen.